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BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 08.08.1958 - OS I 114/55
- BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.04.1959 - VI C 422.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilenvom 11. September 1958 - BVerwG II C 122.57 - undvom 20. April 1959 - BVerwG VI C 422.56 - ausgeführt, der Begriff der "Versetzung" in § 67 G 131 sei nicht der strenge des Beamtenrechts, ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes sei als an eine Dienststelle der Gestapo "versetzt" anzusehen durch jeden Vorgang, durch den ein Dienstverhältnis bei der Gestapo begonnen worden sei.In besonders liegenden Fällen wie dem vorn erkennenden Senat durchUrteil vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 422.56 - entschiedenen mag auch bei dieser Rechtslage der Umstand Beachtung verdienen, daß die Gestapo in ihrem Geltungsbereich ihre Absichten autoritär durchzusetzen pflegte.
- BVerwG, 11.09.1958 - II C 122.57
Ablehnung der Erteilung eines Unterbringungsscheines - Rechtsverhältnisse …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilenvom 11. September 1958 - BVerwG II C 122.57 - undvom 20. April 1959 - BVerwG VI C 422.56 - ausgeführt, der Begriff der "Versetzung" in § 67 G 131 sei nicht der strenge des Beamtenrechts, ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes sei als an eine Dienststelle der Gestapo "versetzt" anzusehen durch jeden Vorgang, durch den ein Dienstverhältnis bei der Gestapo begonnen worden sei. - BVerwG, 31.08.1961 - II C 117.58
Auszug aus BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58
Denn da diese Vorschrift eine Ausnahmeregelung von der generellen Ausschließung der Gestapoangehörigen von den Rechten nach dem Gesetz zu Art. 131 GG zum Inhalt hat, muß nach dieser Systematik, dem Wortlaut und dem Sinn der Vorschrift der Gestapoangehörige die Folgen (materielle Beweislast) tragen, wenn sich nicht feststellen laßt, daß eine Versetzung von Amts wegen erfolgt ist (vgl. auchUrteil vom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 -). - BVerwG, 28.11.1958 - VI C 34.58
Auszug aus BVerwG, 06.10.1961 - VI C 202.58
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach - unter anderem durchUrteil vom 28. November 1958 - BVerwG VI C 34.58 -entschieden, daß jedenfalls von Amts wegen versetzt im Sinne des § 67 G 131 nur der Beamte ist, der ohne irgendeine förderliche Mitwirkung seinerseits versetzt worden ist.
- BVerwG, 07.02.1962 - VI C 106.59
Rechtsmittel
Versorgungsanwärters bei der Zuweisung zur Geheimen Staatspolizei völlig die Annahme aus, daß die Zuweisung von Amts, wegen erfolgt ist, dann nämlich, wenn der Betroffene unter einem Zwang, dem er sich nicht in zumutbarer Weise hätte entziehen können, seine Zuweisung zur Geheimen Staatspolizei gefördert hat, obwohl er einem Übertritt zur Geheimen Staatspolizei ablehnend gegenüberstand; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 110.58 - und vom 6. Oktober 1959 - BVerwG VI C 202.58 -.